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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir haben den Anspruch, unsere Website ofenwelt.net barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite ofenwelt.net

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Diese Seite basiert auf dem TYPO3-Bootstrap-Package, welches am 29. August 2023 durch die Prüfstelle BIK als offiziell barrierefrei nach WCAG 2.1-Standard und EN 301 549 getestet wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung auf Grundlage der BITV. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs

Eigenentwicklung und Einsatz eines interaktiven Tools (Accessibility-Assistent "EasyAccess“) für zusätzliche Features, wie z. B. Schriftgrößen anpassen, Text vorlesen lassen und z.B. Kontrastoptimierung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, finden Sie im Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an uns übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzhinweise.

Sie erreichen uns wie folgt:

GVOB – GesamtVerband OfenBau e.V.
Gelderner Straße 128
47623 Kevelaer

Telefon: +49.2832.9748044
Telefax: +49.2832.28323927
E-Mail: info@gvob.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.10.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2025 überprüft.